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03. Jänner 2025
Ein Schlaganfall zählt zu den häufigsten Ursachen für dauerhafte Behinderungen bei Erwachsenen. Betroffene leiden oft an Muskelschwäche, Spastizität, Koordinationsstörungen oder einer fehlerhaften Zusammenarbeit zwischen Agonisten und Antagonisten. Rund die Hälfte von ihnen bleibt langfristig in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Physiotherapie ist hier die zentrale Maßnahme, um diese Einschränkungen zu mindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Cabanas-Valdés et al. untersuchten in einer Metastudie (2021) die Wirksamkeit der Kombination von Physiotherapie mit therapeutischen Massagen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verbindung von Tuina mit Physiotherapie, insbesondere im subakuten Stadium, eine wirksame Methode zur Verbesserung der motorischen Funktionen und zur Reduktion von Spastiken darstellt. Massagen dürften dabei über mehrere Mechanismen zu wirken: Sie fördern die Durchblutung, erhöhen die parasympathische Aktivität, setzen entspannende und stressreduzierende Hormone frei, hemmen die Muskelspannung und reduzieren die neuromuskuläre Erregbarkeit… mehr Details
Für die meisten Menschen reicht es aus zu wissen, dass Tuina-Massage in Kombination mit Physiotherapie nach einem Schlaganfall die motorischen Funktionen verbessert und bessere Ergebnisse erzielt als Physiotherapie allein. Doch warum präsentieren wir auf unserer Website die ausführliche Darstellung der Studie von Cabanas-Valdés et al.?
Um das zu beantworten, lohnt sich zunächst ein Blick auf gängige Vorurteile gegenüber (gewerblicher) Massage, die uns eine KI (Copilot) auflistet:
Diese Vorurteile sind natürlich grundlegend falsch. Im Herbst 2023 wurde die gewerbliche Massage auf Stufe 6 des Nationalen/Europäischen Qualifikationsrahmens (N/EQR) eingestuft – das entspricht einem Bachelor-Abschluss. Damit steht nicht nur die Heilmassage, die auf einer umfassenden Ausbildung basiert, sondern auch die gewerbliche Massage auf einem soliden Ausbildungsfundament.
Massage ist also viel mehr als ein Luxus für Wohlhabende in Spas. Sie ist eine hochkomplexe Behandlungsmethode, die sowohl zu Heilzwecken (Heilmassage) als auch zur Gesundheitsprävention und zum Wohlbefinden (gewerbliche Massage) eingesetzt wird. Zwar gibt es für gewerbliche Masseure keine gesetzliche Fortbildungspflicht, wie es bei Heilmasseurinnen oder Praktikerinnen ganzheitlicher Systeme wie Shiatsu oder Tuina der Fall ist. Dennoch ist Fortbildung ein zentrales Merkmal eines engagierten Masseurs, einer engagierten Masseurin.
Wissenschaftliche Studien erfüllen dabei mehrere Aufgaben: Sie belegen nicht nur die Wirkungen und Mechanismen von Massage, sondern schaffen auch eine belastbare Evidenz, die zeigt, welch hochqualifizierte und komplexe Arbeit Masseur*innen leisten. Sie sind der Beweis dafür, dass die Effekte von Massage kein Zufall oder Placebo sind.
Zugleich sind Studien für Menschen ohne wissenschaftlichen Hintergrund oft schwer verständlich. Unsere Website möchte diese Lücken schließen, indem sie wissenschaftliche Studien verständlich und zugänglich aufbereitet. Damit wird klar: Massage ist eine fundierte und anspruchsvolle Kunst, die dazu beiträgt, Menschen auf vielfältige Weise zu unterstützen und zu heilen – sei es bei der Rehabilitation, der Prävention oder dem allgemeinen Wohlbefinden.
Das neue Logo „DIE FREIE KRITISCHE ALTERNATIVE“ soll unser bisheriges, aus der Massage stammendes Logo ablösen und deutlicher zum Ausdruck bringen, wofür wir stehen:
ALTERNATIVE: Wir verstehen uns als Alternative zu den „konventionellen“ Listen, die politischen Parteien nahe stehen und so übergeordnete, oft ideologische („parteipolitische“) Ziele verfolgen.
FREI: Wir sind Niemanden verpflichtet, keiner übergeordneten Struktur, nur unseren Mitgliedern.
KRITISCH: Wir hinterfragen Entscheidungen, Informationen und Prozesse sorgfältig und binden in diesen Prozess, wenn möglich, betroffene Personen(gruppen) ein. Sachverhalte werden so von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet, um potenzielle Schwächen oder Risiken zu erkennen, Konsequenzen abzuwägen und fundierte Urteile zu treffen – und zu verfolgen.
Ab 1. Jänner 2025 gelten neue Schwellenwerte in der Kleinunternehmerregelung:
Umsatzsteuer: Während Kleinunternehmer*innen bisher, um die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer zu nutzen, maximal 35.000 Euro Jahresumsatz (netto; zuzüglich der fiktiven Umsatzsteuer bei 20 % also 42.000 Euro brutto) erwirtschaften durften, sind es ab nächstem Jahr 55.000 Euro brutto.
Abweichend von der bisherigen Regelung: Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr um weniger als 10 Prozent über dem Schwellenwert, fällt ab dem kommenden Jahr die Umsatzsteuerpflicht an (und die Kleinunternehmerregelung weg). Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr mehr als 10 Prozent über dem Schwellenwert, werden alle Rechnungen ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig, nicht jedoch rückwirkend.
Neu: Die Kleinunternehmerregelung gilt auch im EU-Ausland, selbst wenn die Jahresumsätze zu hoch sind. Hier liegt der Schwellenwert bei 100.000 Euro EU-weiter Umsatz im Jahr, wobei die jeweilige nationale Kleinunternehmerregelung zu beachten ist.
Einkommensteuer: Kleinunternehmer*innen können sich für eine vereinfachte Gewinnermittlung ihrer gewerblichen und selbständigen Einkünfte über pauschale Betriebsausgaben entscheiden, wenn das für sie vorteilhafter ist als eine Basispauschalierung oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und sie die Voraussetzungen erfüllen.
Nach fast fünf Jahren intensiver Arbeit, die vor allem auf Überzeugung und Aufklärung basierte, konnten die notwendigen Informationen zum Thema „Belästigung am Arbeitsplatz“ gesammelt und ein Konzept für einen Flyer erstellt werden. Der nächste Schritt, die grafische Gestaltung, wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen.
Der Weg bis hierher war lang und begann mit der Erkenntnis, dass es für Betroffene von sexueller Belästigung oder Übergriffen in unseren Branchen kaum Unterstützung oder Hilfsangebote gibt. Vor der Wirtschaftskammerwahl 2020 war das Bewusstsein für diese Problematik nur minimal vorhanden. Zwar gab es bereits veröffentlichte Fälle, die von der Gleichbehandlungsanwaltschaft behandelt wurden – etwa Übergriffe durch Masseur*innen – doch diese wurden meist isoliert als „schwarze Schafe“ betrachtet. Viele Betroffene schwiegen aus Scham oder Angst, nicht ernst genommen zu werden, und ihre Erfahrungen blieben im Freundeskreis oder als Warnungen unter der Hand.
Es zeigte sich ein erheblicher Nachholbedarf an Verständnis und Sensibilität für dieses Thema. Erst mit der #MeToo-Bewegung, die auch die österreichische Film- und Musikbranche erreichte, wuchs das Bewusstsein für Betroffene – darunter auch selbstständig tätige Heilmasseur*innen und andere körpernahe Dienstleister.
In den ersten Jahren der neuen Ausschussperiode fand das Anliegen auch aufgrund der Corona-Krise wenig Gehör. Erst 2023 änderte sich die Haltung im Ausschuss, und es konnte eine erste Veranstaltung initiiert werden. Unterstützung erhielten die Grünen Masseur*innen von der Fachgruppe der Film- und Musikwirtschaft, die bereits mit der Anlauf- und Beratungsstelle #we_do Pionierarbeit geleistet hat. Im November 2023 hielt Mag. Daniel Sanin, Klinischer und Gesundheitspsychologe und Berater bei we_do, den Vortrag „War das eine Diskriminierung?“, in dem er Themen wie sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung behandelte.
Im Juni 2024 folgte ein Workshop mit dem Titel „Sexuelle Belästigung / Übergriff / Diskriminierung“, in dem die Schwerpunkte für die geplante Publikation erarbeitet wurden:
Auf dieser Basis entstand der Inhalt für den Flyer „Belästigung am Arbeitsplatz – Prävention, Umgang und Vermeidung“, der nun auf die grafische Umsetzung und den Druck wartet.
Die zugrundeliegenden Texte, erstellt von Eduard Tripp, stehen hier zum Download bereit.
Wählen mit der Wahlkarte
Seit dem 22. November können Wahlkarten bei der Hauptwahlkommission beantragt werden. Wichtig ist, dass die Wahlkarte dann bis spätestens am letzten Wahltag (13.03.2025) in der Hauptwahlkommission eingetroffen ist.
Dazu muss der Antrag (Download hier) ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien; wahl2025@wkw.at) geschickt werden.
Alternativ kann die Wahlkarte auch online – unter Verwendung der digitalen Signatur – bis 3. März 2025, 17.00 Uhr gestellt werden.
Wahlergebnisse 2020
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Inhalt und Gestaltung: Dr. Eduard Tripp, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, eduard.tripp@gmail.com, +43 676 6174970
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