Newsletter 16 der Grünen Masseur*innen

Newsletter
Logo Grüne Masseur*innen

Liebe/r

willkommen bei der 16. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(26. Februar 2020)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare  … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.

Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.

Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:

~ Grundsätzliche Überlegungen rund um die (mögliche) Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister

Die gute Nachricht zuerst: Die Umfrage in Wien findet nun statt und die Rückantworten sollen bis zum 31. März erfolgen. Die schlechte Nachricht: Der Text zur Umfrage bringt tendenziös nur „ausgewählte“ Aspekte zur Sprache.

Kurz zusammengefasst: Das, was fehlt, sind vor allem klare und offene Informationen, eine offene Diskussion und darüber hinaus eine österreichweite Umfrage, die erhebt, was die Wünsche der betroffenen Heilmasseur*innen sind, um sich dann für deren Ziele und Wünsche einzusetzen.

Warum wird die Eintragung von vielen Funktionär*innen als nicht sinnvoll bzw. notwendig erachtet?

Abgesehen davon, dass die Begründung im Text zur Umfrage, warum Heilmasseur*innen aktuell nicht ins Gesundheitsberuferegister (BGR) eingetragen werden, zu kurz reicht (siehe Tendenziöse Fragestellung in Wien) und damit so nicht wirklich stimmt, wird gegen eine Eintragung vor allem darüber argumentiert, dass eine Eintragung für Heilmasseur*innen nicht notwendig sei,

  • weil die Wirtschaftskammer die gesetzliche Standessvertretung der Heilmasseur*innen ist, und
  • weil Heilmasseur*innen über das Firmen A-Z bzw. das Gewerberegister abgerufen werden können.

An anderer Stelle, einer geschlossenen Diskussionsgruppe für Heilmasseur*innen, wird zudem (von einer InsiderIn der Bundesinnung) ergänzt,

  • dass das Gesundheitsregister – wegen des Fehlens einer gesetzlichen Interessensvertretung bei den Physiotherapeut*innen – (vorrangig?, auch?) etabliert wurde, um die genaue Zahl freiberuflicher Physiotherapeut*innen (und anderer im Gesetz angeführter Berufsangehöriger) in Österreich zu erfahren, und
  • dass Ärzt*innen auch nicht im Gesundheitsregister gelistet werden.

Dazu kommt, so der die Umfrage in Wien begleitende Text, der bürokratische Aufwand (Namens- und Standortveränderungen, Meldepflichten, befristeter Berufsausweis für fünf Jahre) und dass die Unterlassung (Versäumnis) der Verlängerung dazu führt, dass die Berufsausübung damit dann ruht, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine Berufsausübung während des Ruhens strafbar ist.

Was steht dabei im Vordergrund?

Vor allem sind es zwei Themenkomplexe, die zur Begründung angeführt werden, warum eine Eintragung nicht sinnvoll sei und auch nicht befürwortet wird:

  • Der eine Themenkomplex betrifft, salopp zusammengefasst, „formale“ Aspekte: Eine Eintragung ist nicht notwendig, insbesondere weil Heilmasseur*innen schon erfasst sind, die Wirtschaftskammer ihre rechtliche Vertretung ist und Kund*innen „ihre*n“ Heilmasseur*in ohnehin schon über das Firmen A-Z bzw. das Gewerberegister finden können und Ärzt*innen auch nicht in das GBR eingetragen werden.
  • Der andere Themenkomplex betrifft bürokratische Beschwerlichkeiten und Gefahren, vor denen die Heilmasseur*innen geschützt werden sollen.

Was bedeutet es für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister, dass Heilmasseur*innen von der Wirtschaftskammer rechtlich vertreten und erfasst sind?

Durch wen Heilmasseur*innen rechtlich vertreten sind, hat sehr wahrscheinlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Berufsalltag des*r Heilmasseur*in, und auch nicht darauf, in welchem Ausmaß sich Patient*innen für eine Behandlung an sie wenden.

Welche Berufe werden noch in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen?

Welche Berufe in weiterer Folge in das Gesundheitsberuferegister (GBR) aufgenommen werden, und welche eventuell nicht, ist bisher noch nicht Weise entschieden. Bislang sind, abgesehen von Heilmasseur*innen, beispielsweise auch medizinische Assistenzberufe, medizinisch-technische Fachdienste, Sanitäter*innen und Medizinphysiker*innen  (noch) nicht im Gesundheitsberuferegister erfasst.

  •  In den parlamentarischen Erläuterungen zu §1 des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/fname_309366.pdf) wird in diesem Sinne ausgeführt: „In einem ersten Schritt soll das Register die Angehörigen der größten Gruppe der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, nämlich die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, umfassen. Eine Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters auf andere in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallende Gesundheitsberufe bleibt späteren Entscheidungen vorbehalten.“ 

Wie geht es mit dem Gesundheitsberuferegister weiter?

Die Entscheidung über die weitere Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters ist eine politische Entscheidung – und bis heute ist nicht entschieden, ob Heilmasseur*innen in Zukunft in dieses Register aufgenommen werden oder nicht.

  • Das bedeutet: Sollte es der Wunsch der gesetzlichen Vertretung sein, dass Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden, müsste politisches Lobbying dafür betrieben werden.
  • Die Aussage einer Insiderin in der geschlossenen Diskussionsgruppe der Heilmasseur*innen und medizinischen Masseur*innen zufolge war die Aufnahme von Heilmasseur*innen in das GBR nicht geplant.
  • Das bedeutet aber nicht, so muss man ergänzen, dass durch entsprechendes Lobbying hier keine Änderung erreicht werden könnte. Man muss es allerdings wollen! In erster Linie die Heilmasseur*nnen und in zweiter Linie die Berufsvertretung, deren Aufgabe es sein sollte, im Namen der Mitglieder zu agieren, die sie vertritt.
  • Seit der zitierten Information aus dem Gesundheitsministerium hat ein Regierungswechsel stattgefunden und gibt es eine neue Besetzung dieses Ministeriums – und damit (wollte man es) vielleicht auch neue Chancen und Unterstützung.
  • Um eine „wirkliche“ Legitimation zu erhalten, sich für eine Eintragung einzusetzen oder sich gegen eine solche auszusprechen, genügt es in einer so gewichtigen und vielleicht zukunftsentscheidenden Frage nicht, dass man vor Jahren in Ausschüsse gewählt wurde. Hier wäre das Instrument der Wahl eine österreichweite Umfrage.
  • Die Arbeiterkammer interveniert auf alle Fälle für die Aufnahme von medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen in das GBR (/index.php/aktuelle-themen/521-arbeiterkammer-fordert-die-aufnahme-von-medizinischen-masseurinnen-und-heilmasseurinnen-in-das-gesundheitsberuferegister). Sie ist – was die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister betrifft – neben den medizinischen Masseur*innen auch für all jene Heilmasseur*innen zuständig, die weniger als 50 Prozent selbständig arbeiten.
  • ·Ergänzende Anmerkung: Hätte sich vor über 20 Jahren eine Handvoll von Akteuren dadurch abhalten lassen, dass die Etablierung des Berufs Heilmasseur*in nicht geplant war, gäbe es diesen Beruf bis heute nicht.

Bringt eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Vorteile für Heilmasseur*innen?

Der einzige mögliche Nutzen einer Eintragung in das Gesundheitsberuferegister, der in der Wiener Umfrage angeführt wird, ist Prestige/Image. Eigentlich nicht viel. Aber ist das wirklich so? Bringt eine Eintragung vielleicht noch andere Vorteile für Heilmasseur*innen mit sich? Letztlich geht es dabei wohl um eine Kosten-Nutzen-Rechnung: Was kann ich gewinnen und was kann ich verlieren?
Hier haben wir es wohl mit zwei ineinander verschränkten Ebenen zu tun: eine die den Berufsstand generell betrifft und eine, die den*die Heilmasseur*in individuell betrifft.
Die Wiener Innung spricht in ihrer Aussendung ausschließlich die allgemeine Ebene an: Image. Natürlich hilft ein gutes Image des Berufsstandes auch des*der einzelnen Heilmasseur*in. Und es mag durchaus von Konsument*innen (zukünftigen Patient*innen) kritisch wahrgenommen werden, wenn Heilmasseur*innen auf einer Plattform nicht gelistet sind, auf der fast alle anderen Gesundheitsberufe gelistet sind – mit Ausnahme z.B. der Ärzt*innen.

  • Der gerne herangezogene Vergleich mit Ärzt*innen ist allerdings nicht passend, da Ärzt*innen eine Monopolstellung innehaben. Anders verhält es sich bei Heilmasseur*innen, die sich auf ihrem Berufsgebiet den Markt mit Mitanbieter*innen, den Physiotherapeut*innen, teilen müssen. Letztlich ist jede Heilmassage, die von einem*einer Physiotherapeut*in durchgeführt wird, eine Heilmassage, die nicht einem*einer Heilmasseur*in beruflich zugute kommt.
  • Sollte ein*e Patient*n, der*die vom Arzt, der Ärztin eine Heilmassage verschrieben wird, aus welchen Gründen auch immer, nicht klar sein, dass Heilmasseur*innen als einziger Gesundheitsberuf  nur im Firmen A-Z zu finden sind, wird sie wahrscheinlich auf eine*n Physiotherapeut*in aus dem GBR zurückgreifen. Ärzt*innen haben da keine Konkurrenz.

Für eine marketingmäßig gute Positionierung von Heilmasseur*innen dürfte es (zusammenfassend) deutlich mehr Vorteile bringen, auf zwei Plattformen (Firmen A-Z und  Gesundheitsberuferegister) präsent zu sein – und nicht die eine Plattform den Physiotherapeut*innen zu überlassen, die damit dann auf dieser eine quasi Monopolstellung haben.

Welche Kosten und Nachteile bringt eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister für Heilmasseur*innen mit sich?

Im Schreiben der Wr. Innung werden unter dem „Übertitel“ bürokratischer Aufwand aufgeführt: „Namens- und Standortveränderungen, Meldepflichten, befristeter Berufsausweis für fünf Jahre, wurde die Verlängerung unterlassen/vergessen, ruht die Berechtigung zur Berufsausübung. Eine Berufsausübung während des Ruhens ist strafbar.“ In Diskussionen wird zudem immer wieder (fälschlicherweise) die Notwendigkeit des Nachweises von Fortbildungen angeführt.

Hier ist auf rein sachlicher Ebene festzuhalten:

  • Der Berufsausweis ist auf fünf Jahre befristet.
  • Die Verlängerung kann online oder mit Formular erfolgen. Dazu braucht man grundsätzlich keine Unterlagen vorzulegen, es sei denn Daten wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Art der Berufsausübung, ArbeitgeberIn, Berufssitz haben sich geändert (dann müsste eine Änderungsmeldung erfolgen und entsprechende Nachweise müssten erbracht werden; das müsste aber auch unabhängig von einer Verlängerung gemacht werden).
  • Absolvierte Fortbildungen müssen ebenso wie Zusatzqualifikationen nicht verpflichtend eingetragen werden und sind auch nicht erforderlich für die Verlängerung. Die gesetzlichen Fortbildungsstunden werden über das Gesundheitsberuferegister nicht kontrolliert. Die berufsrechtliche Verpflichtung zur Absolvierung der Fortbildungsstunden bleibt vom GBR unberührt und obliegt weiterhin (ebenso wie mögliche Konsequenzen des*der Heilmasseur*in).
  • Die zuständige Registrierungsbehörde erinnert drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit mit einem Schreiben an die Verlängerung.
  • Drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit beginnt die Berufsberechtigung zu ruhen, eine Berufsausübung ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
  • Zusammenfassend: Nach der einmaligen Registrierung, für die man einen Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass, Personalausweis), einen Qualifikationsnachweis, ein Passfoto und ein Unterschriftsblatt bei einem Online-Antrag benötigt, muss man nach fünf Jahren online oder mit Formular (ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen) den Berufsausweis verlängern. Fortbildungen sind davon unberührt und obliegen weiterhin der Verantwortung des*der Heilmasseur*in.

Kosten und Nutzen im Vergleich

Für den*die Heilmasseur*in (unabhängig von „kämmerlich-berufspolitischen“ Überlegungen) stehen die Vorteile der Präsenz auf der Plattform des Gesundheitsberuferegisters (Image, Marketing, Wettbewerb) ein aus unserer Sicht überschaubarer bürokratischer Aufwand entgegen.

Wir persönlich würden es so sehen.

Warum eine Umfrage?

Wenn ich oben geschrieben habe: „Wir persönlich würden es so sehen“, dann ist dem entgegen zu halten, dass es eigentlich nicht um meinen/unseren Standpunkt geht, sondern darum, was sich Heilmasseur*innen mehrheitlich wünschen.

Das umzusetzen ist in meinem Verständnis die Aufgabe von gewählten Mandatar*innen. Und deshalb haben wir in Wien eine Umfrage initiiert. Auch wenn sie nicht von allen Funktionär*innen begrüßt wird.

Primär wichtig ist, dass viele Heilmasseur*innen ihre Meinung durch die Umfrage kundtun und ihr Interesse an der Fragestellung zeigen. Findet sich nach dem 31. März eine Mehrheit gegen eine Eintragung, so ist das zumindest für Wien ein Zeichen, wie wir uns im Sinne unserer Mitglieder künftig zu positionieren haben. Ist das Ergebnis mehrheitlich für eine Eintragung, ist das ein starkes Zeichen für eine andere zukünftige Positionierung der Innung. Vielleicht ziehen aber auch andere Bundesländer nach und starten ebenfalls eine Umfrage … und vielleicht kommt es in Folge auch zu einem Meinungswechsel in der Bundesinnung.

Letztlich aber hängt viel von der künftigen Mandatsverteilung in der Innung ab (und damit vom Wahlergebnis Anfang März), da die Umfrage per se keine bindende Entscheidung bedeutet, sondern von einem gegensätzlich motivierten Ausschuss auch „verworfen“ (ignoriert) werden kann.

WENN MAN MÖCHTE, DASS SICH ETWAS ÄNDERT, MUSS MAN ETWAS DAFÜR TUN
 
WÄHLEN UND IHRE/SEINE VERTRETER*INNEN UND DEREN POSTITIONEN DAMIT STÄRKEN, IST EIN ERSTER UND WICHTIGER SCHRITT ZUR VERÄNDERUNG!

~ Was macht uns Grüne Masseur*innen einzigartig? 

Wahrscheinlich haben alle Kandidat*innen die besten Absichten für die vertretenen Berufsgruppen, die vor allem (und hoffentlich nicht nur) in Vorwahlzeiten nach außen getragen werden. Davon gehen wir aus. Was aber unterscheidet die Grünen Masseur*innen von den anderen Fraktionen?

Was uns vor allem auszeichnet:

  • unser Wunsch nach Transparenz (v.a. Informationen über Entwicklungen und notwendige Entscheidungen),
  • dass wir unsere Mitglieder, soweit sie betroffen sind, soweit möglich in unsere Entscheidungen einbeziehen,
  • dass wir mit Dach- und Fachverbänden zusammenarbeiten,
  • dass wir demokratische Strukturen haben, und
  • dass wir keine Top-Down-Entscheidungen treffen.

Kurz gesagt: Das, was wir schon immer tun

  • Wir diskutieren unseren Standpunkt im Team.
  • Wir informieren.
  • Wir stellen unsere Überlegungen auf unserer Website und im Newsletter zur Diskussion.
  • Wir beziehen Feedback in unsere Überlegungen ein.
  • Wir besprechen uns mit Betroffenen sowie Fach- und Dachverbänden.
  • Und schließlich suchen wir Lösungen unter Einbeziehung aller Informationen.

Ganz wichtig auch, wie sich auch in Fragestellungen wie der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zeigt: Dass wir unsere Aufgabe darin verstehen, Wege für unsere Mitglieder zu suchen, um deren Bedürfnisse zu unterstützen.   Wir sehen uns lieber als Hüter des Feuers denn als Bewahrer der Asche.

Kandidat*innen der Grünen Masseur*innen
Die Kandidat*innen der Grünen Masseur*innen

Mehr Informationen u.a. unter Aktuelles auf der Website und auf Facebook

Konkrete Ziele und Projekte

Neben den oben angeführten generellen Zielen sind unsere konkreten Ziele und Projekte:

  • Ansprechendes und umfangreiches Fortbildungsangebot (z.B. auch „Themenabende“)
  • Fachliche Unterstützung (z.B. Coachingmöglichkeiten für UnternehmensgründerInnen)
  • Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung
  • Konkrete Unterstützung der Heilmasseur*innen (z.B. Gesundheitsberuferegister)
  • Qualitätssicherung und Transparenz im Bereich der individuellen Befähigung
  • Einbindung moderner und rascher Kommunikationsmedien (z.B. Newsletter)
  • Erstellung und Umsetzung von PR-Konzepten für unsere Branchen

~ Wegfall des Selbstbehalts für Wiener Gewerbetreibende 

Wie manche von Euch wohl schon gehört oder gelesen haben, plant die Wirtschaftskammer Wien (WKW) den Selbstbehalt der SVS für Wiener Unternehmer*innen zu übernehmen – unter der Voraussetzung, dass der*die Unternehmer*in am SVS-Gesundheitsvorsorge-Programm „Selbstständig Gesund“ teilnimmt.

Voraussetzung, um daran teilnehmen zu können, ist eine Vorsorgeuntersuchung, ein sogenannter Gesundheitscheck, in dessen Mittelpunkt Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol stehen. Zu diesen fünf Parametern bespricht der Arzt gemeinsam mit der PatientIn Gesundheitsziele, die auf den Erhalt oder eine Verbesserung der erhobenen Werte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abzielen, wie z.B. die Gesundheit erhalten, mehr Bewegung machen, sich einer Raucherentwöhnung unterziehen oder eine blutdrucksenkende Lebensweise.

  • Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (mindestens sechs Monate) wird ein Evaluierungsgespräch durchgeführt, bei dem überprüft wird, ob die Gesundheitsziele erreicht wurden.
  • Sind alle festgesetzten Gesundheitsziele erreicht, kann eingereicht werden, und der Selbstbehalt wird um die Hälfte reduziert. Zugleich werden mit dem*der Ärzt*in neue Gesundheitsziele besprochen, die dann im Rahmen von zukünftigen Evaluierungsgesprächen – die nächste Untersuchung ist, abhängig vom Alter, in zwei oder drei Jahren – überprüft werden.

Die Untersuchung ist kostenlos, wenn man eine*n SVS-Vertrags-Ärzt*inn oder eine*n Wahlärzt*in mit Versorgeuntersuchungs-Vertrag aufsucht.

~ „Die Auswirkungen von Stress auf das Fasziensystem“. Der Artikel zum Vortrag von Andreas Haas

Fasziendarstellung

Am 19. Februar hat Andreas Haas auf Einladung der Grünen Masseur*innen (mit Unterstützung der Grünen Wirtschaft) einen Vortrag gehalten über die Auswirkungen von Stress auf das Fasziensystem – und entsprechende Behandlungsansätze.

Vor einem sehr interessierten Publikum hat Andreas Haas – ausgehend von grundlegenden Betrachtungen, was denn Gesundheit, Krankheit und Nicht-Gesundheit-aber-zugleich-auch-Nicht-Krankheit sind – an Hand aktueller Forschung dargelegt, wie das Fasziensystem auf Stressbelastung reagiert.

Ausgangspunkt seines Vortrages, waren Fragen nach Gesundheit,  Krankheit sowie Nicht-Gesundheit-aber-zugleich-auch-Nicht-Krankheit ebenso wie die Frage, was Stress für den Organismus ist und ob es gesunden und krankmachenden Stress gibt.

Erst auf dem Hintergrund solcher Überlegungen, so Andreas Haas, ist die Reaktion des Fasziensystems zu verstehen – und damit auch besser zugänglich, worauf eine effektive, erfolgreiche Therapie beruht.

Foto: Andreas Haas (Copyright Manus Fascia Center, Universität Leipzig)

Der den Vortrag begleitende Artikel von Andreas Haas wurde auf der Website unter Die Auswirkungen von Stressbelastung auf Faszien – angepasste Behandlungstechniken veröffentlicht.

~ Ö1-Beitrag in den Dimensionen „Gesundheit auf Fingerdruck – Shiatsu in Wissenschaft und Medizin“

Die Sendung vom 17. Jänner („Gesundheit auf Fingerdruck – Shiatsu in Wissenschaft und Medizin“ von Christian Brüser in Ö1 „Dimensionen“ ist jetzt auf der Soundcloud von Christian Brüser nachzuhören.

In der Programmankündigung des ORF wurde dazu ausgeführt:

Seit einigen Jahren interessieren sich auch Krankenhäuser für Shiatsu. Nicht als Ersatz für evidenzbasierte Heilmethoden, sondern als Ergänzung. Mit Shiatsu heilen Wunden schneller, Patienten benötigen weniger Schmerzmittel und vertragen z.B. bei Krebsbehandlungen die Chemotherapie besser. An der Universitätsklinik Münster behandelt die Shiatsu-Praktikerin Elke Werner seit 23 Jahren Jugendliche, die unter psychischen oder psychosomatischen Krankheiten wie Depressionen, Ess-, Schmerz- oder traumatischen Belastungsstörungen leiden. Am Klinikum in Münster haben die Ärzte erkannt, dass die achtsamen und zugewandten Berührungen einen wesentlichen Faktor für den Behandlungserfolg bilden. Shiatsu kommt nun auch in weiteren Abteilungen zum Einsatz. Auch hier bereiten die Ärzte und Praktikerinnen Studien vor.
 
In der Schweiz hat Shiatsu seit 2015 einen festen Platz im Gesundheitssystem. Hier gibt es den Beruf Komplementärtherapeut/in.

~ Buchpräsentation „Nuad begreifen“ 

Wir freuen uns die Buchpräsentation „Nuad begreifen – Praxis der traditionellen thailändischen Massage, Faszienlinien, Yogapositionen“ unserer KandidatIn Eva Alagoda-Coeln für den 20. März ankündigen zu können.

  • Eva Alagoda-Coeln ist gewerbliche Masseurin seit 1991, Heilmasseurin neu seit 2004, Nuad-Praktikerin seit 1991 und Leiterin der Nuad-Ausbildung seit 2000
  • Die Präsentation findet am 17 Uhr im Prana-Yoga-Studio (1070 Wien, Mariahilferstraße 82, Studie 1; 3. Stiege, 1. Stock) statt
  • Anmeldung an Eva Alagoda-Coeln: e.a.c@aon.at 

Impressum, Datenschutz & Abmeldung

Alle Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sollten aber dennoch Fehler, Unkorrektheiten oder Ungenauigkeiten vorliegen, bitten wir Sie/Dich um eine kurze Information, dass wir den entsprechenden Punkt abändern können. Für Inhalte von verlinkten Seiten können wir keine Haftung übernehmen.
 
Inhalt und Gestaltung: Dr. Eduard Tripp, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, eduard.tripp@gmail.com, +43 676 6174970

Informationen zum Datenschutz