Hilfe für Betriebe bei Unwetterschäden

Hochwasser nach Starkregen

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Die jüngsten heftigen Unwetter haben auch bei Betrieben zum Teil schwere Schäden verursacht. Aus diesem Grund unterstützen die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter betroffen wurden.

  • Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro (im besonders betroffenen Niederösterreich maximal 40.000 Euro).
  • Die Unterstützung erfolgt auch dann, wenn keine SVS-Mitgliedschaft vorliegt.

Bei Fragen bitte die zuständige Landeskammer bzw. Bezirksstelle kontaktieren.

Auch seitens der Bundesregierung wurden Unterstützungsmaßnahmen für durch die Unwetter in eine Notsituation geratenen Betriebe angekündigt:

  • Erleichterungen im steuerlichen Bereich: Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können von Betrieben geltend gemacht werden.
  • Möglichkeit der Kurzarbeit, wenn die Beschäftigung aufgrund einer Naturkatastrophe nicht möglich ist, wobei der Antrag rückwirkend gestellt werden kann und das Beratungsverfahren vor der Kurzarbeit entfällt. Und auch die überbetriebliche Sozialpartnervereinbarung ist nicht nötig, wenn keine ausreichende Zeit für betriebliche Dispositionen oder Abstimmungsvorgänge besteht. In diesem Fall reicht die Vereinbarung auf betrieblicher Ebene.
  • Garantien und Sonderkredite für betroffene Unternehmen: Mit den zinslosen Krediten soll rasch wieder Liquidität hergestellt werden. Das Kreditvolumen beträgt bis zu 100 Millionen Euro.
  • Investitionen in den Hochwasserschutz in den nächsten Jahren in Höhe von 1 Milliarde Euro.