Generell gilt, dass ein*e Unternehmer*in berechtigt ist, Rechnungen auszustellen. Führt er*sie die Umsätze an eine*n andere*n Unternehmer*in aus, ist er*sie verpflichtet, Rechnungen auszustellen (§ 11 Abs. 1 Z 1 Umsatzsteuergesetz). Rechnungen können sowohl in Papierform als auch in einem elektronischem Format (E-Mail, E-Mail-Anhang, Web-Download, Pdf- oder Textdatei, eingescannte Papierrechnung oder ...