Bequem wählen mit der Wahlkarte
Ab dem 22. November können Wahlkarten bei der Hauptwahlkommission beantragt werden. Wichtig ist, dass die Wahlkarte dann bis spätestens am letzten Wahltag (13.03.2025) in der Hauptwahlkommission eingetroffen ist.1Achtung: In anderen Bundesländern, außer in Wien, Niederösterreich und Oberrösterreich, müssen die Wahlkarten bis zum 28. Februar in der zuständigen Stelle eingetroffen sein.
- Dazu muss untenstehender Antrag ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien; wahl2025@wkw.at) geschickt werden.
- Alternativ kann die Wahlkarte auch online – unter Verwendung der digitalen Signatur – bis 3. März 2025, 17.00 Uhr gestellt werden.
- Juristische Personen benötigen diesen Antrag.
Information der WKO zur Wahl mit der Wahlkarte:
Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben. Wird von der Berechtigung zur Stimmabgabe im Wege der Rückmittlung der verschlossenen Wahlkarte Gebrauch gemacht, so hat der Wähler den/die von ihm ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das jeweilige Wahlkuvert/die Wahlkuverts zu legen, diese(s) zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen, sodann auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er den/die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus gefüllt hat, anschließend die Wahlkarte zu verschließen und so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie bis spätestens 13. März 2025, 23.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Wien eingelangt ist, andernfalls sie nicht zu berücksichtigen ist. Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch in einer der Zweigwahlkommissionen vornehmen.
Anmerkungen/Fußnoten
- 1Achtung: In anderen Bundesländern, außer in Wien, Niederösterreich und Oberrösterreich, müssen die Wahlkarten bis zum 28. Februar in der zuständigen Stelle eingetroffen sein.